Die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse können mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert werden.
Förderung von Absolvent/-innen von (Aufstiegs-)Fortbildungen, deren Abschluss dem DQR 6 oder 7 zugeordnet ist.
Förderung eines ersten akadamischen Hochschulstudiums für Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung.
Förderung in Form einer bezahlten Freistellung von der Arbeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Förderung zugelassener Weiterbildungsmaßnahmen für Berufstätige sowie Arbeitslose.
Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für junge Erwachsene ab 25 Jahre ohne Berufsabschluss.
Steuerminderung durch Geltendmachen von Weiterbildungskosten in der Steuererklärung (Werbungskosten).
Förderung für junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung.